Fluggastrechte

 

Nichtbeförderung

 

Sie können eine Ausgleichsleistung zwischen 125 € und 600 € beanspruchen,abhängig von der Flugstrecke und der Verspätung aufgrund anderweitiger Beförderung.

 

Große Verspätungen

 

Eine Rückerstattung Ihres Flugpreises können Sie bei Verspätungen von mehrals fünf Stunden beantragen, sofern Sie Ihre Reise nicht fortsetzen.

 

Annullierung

 

Eine finanzielle Ausgleichsleistung wird fällig, falls Sie nicht 14 Tage vor dem Flug benachrichtigt wurden, falls Ihre Reise nicht zeitnah an dem von Ihnenursprünglich reservierten Termin auf einen Alternativflug umgebucht wurdeoder falls die Fluggesellschaft nicht nachweisen kann, dass die Annullierungdurch außerordentliche Umstände verursacht wurde.

Unterstützungsleistungen der Fluggesellschaften

Unterstützung (Verpflegung, Kommunikation und im Bedarfsfall eine Übernachtung). Im Fall einer Nichtbeförderung oder einer Annullierunghaben Sie ggfs. die Wahl zwischen der Fortsetzung Ihrer Flugreise oder der Rückerstattung des Flugpreises.
Ausführlichere Informationen und eine Liste der nationalen Behörden, die für die Durchsetzung dieser Ansprüche zuständig sind, finden Sie unter: https://www.evz.de/reisen-verkehr/reiserecht/flugzeug.html

Quelle: Europäische Komission

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Quelle: Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz ZEV