Zollbestimmungen

 

Reisen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft*
Bis zu folgenden Mengen wird vom Zoll eine Verwendung zu privaten zwecken angenommen:
 

Tabakwaren:

Jeweils entweder oder   Nicht EU-Länder
800 Stück Zigaretten 200 Stück
400 Stück Zigarillos 100 Stück
200 Stück Zigarren 50 Stück
1 kg Rauchtabak 250 g

 

Alkoholische Getränke:

 

Sonstige verbrauchsteuerpflichtige Waren:

10 kg Kaffee 1 kg

* Bitte bachten Sie das nicht in allen Länder in der EU auch diese Freimengen erlaubt sind. So gehören z.B. die Kanarischen Inseln (Teneriffa,Gran-Canaria ect.) nicht dazu! weitere Infos finden sie unter der Internetseite vom deutschen Zoll.

Alle Angaben ohne Gewähr, für genaue und aktuelle Bestimmungen wenden Sie sich bitte an den deutschen Zoll!

Alle Angaben ohne Gewähr!